"Pflegefall, was nun?" - Eine Orientierungshilfe für Menschen, die Hilfe bei der Pflege brauchen.
Zu Hause gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Wege, je nachdem wo der Unterstützungsbedarf ist:
Medizinischer Hilfebedarf (Medikamente richten/verabreichen, Blutzucker-Messung, Wundversorgung,...):
1.: In diesem Fall ist der erster Ansprechpartner Ihr Hausarzt, dieser kann eine "Verordnung häusliche Krankenpflege" ausstellen.
2.: Nun gilt es einen Pflegedienst zu finden, der die vom Arzt verordneten Leistungen erbringen kann.
3.: Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse. Es ist lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages für 28 Tage/Jahr zu leisten (außer man hat sich bei seiner Krankenkasse "Zuzahlungsbefreit")
Hilfebedarf in der Selbstversorgung (Körperpflege, Ausscheidung, Nahrungsaufnahme, Fortbewegung):
1.: Erster Ansprechpartner ist die Pflegekasse.
2.: Eine Beratung und auch der Versorgungsbeginn durch einen Pflegedienst wäre prinzipiell jederzeit möglich, die Kostenübernahme durch die Kasse ist dann aber nicht garantiert!
3.: Erst wenn man von der Pflegekassen den Bescheid über den Erhalt eines Pflegegrades (1-5) hat, kann ein Pflegedienst Beratungen und Schulungen sowie die Planung und ggf. Übernahme der pflegerischen Versorgung mit der Pflegekasse abrechnen. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist je nach Pflegegrad gedeckelt. Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.
Eine Kombination aus beiden Versorgungsarten ist selbstverständlich möglich.
Stellt sich im Krankenhaus ein Hilfebedarf heraus, ist unbedingt der Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses zu kontaktieren. Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet die Weiterversorgung zu Hause zu organisieren.