Leistungen der Pflegekassen ab 01.01.2025

 Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegesachleistung bei professioneller Pflege-796,00 €1497,00 €1859,00 €2299,00 €
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe-347,00 €  599,00 €  800,00 €  990,00 €
Kombinationsleistungsowohl Pflegesachleistung als auch Pflegegeld - nachfolgend ein Rechnungs-Beispiel:
60% Sachleistung aus 1497,00 € (entspricht Pflegegrad 3) = 898,20 €
40% Pflegegeld aus 599,00 € = 239,60 € restliches Pflegegeld
Kurzzeitpflege
bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
1.854,00 € bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
Pflegevertretung ab Pflegegrad 2
(z. B. bei Urlaub oder Krankheit)
Verhinderungspflege bis zu 1685,00 € bis zu 6 bzw. 8 Wochen pro Kalenderjahr, bei stundenweiser Inanspruchnahme auch mehrere Wochen, ggf. kann ein Teil der Kurzzeitpflege auch als Verhinderungspflege genutzt werden: (bis 31.06.25) 2528,00 € bzw. (ab (01.07.2025) 3539,00 €
Betreuungs-und  EntlastungsleistungenGrundbetrag von 131,00 € monatlich für alle Pflegebedürftigen, auch für Entlastungsleistungen. In Verbindung mit Verhinderungspflege und ggf Kurzzeitpflegeanteil bei Verhinderung der Pflegeperson stehen (bis 31.06.25) 4100,00 € bzw. (ab 01.07.2025) 5111,00 € zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel
 
  1. zur Erleichterung der Pflege: z.B. Pflegebetten, manuell / motorisch verstellbar; Pflegebettenzubehör, Bettzurichtungen, Pflegebetttische, Pflegeliegestühle, Wannenbrett/-lifter, fahrbarer Dusch-/Toilettenstuhl
  2. zur Körperpflege / Hygiene: z.B. Bettpfannen, Urinflaschen inkl. Halter, saugende Bettschutzeinlagen wieder verwendbar
  3. zur selbständigeren Lebensführung / Mobilität: z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Notrufsysteme
  4. zur Linderung von Beschwerden: z.B. Lagerungsrollen, Lagerungshalbrollen
  5. zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: z.B. saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzbekleidung wie Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schürzen, Desinfektionsmittel; zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu einem Höchstbetrag von 42,00 € von der Pflegekasse bezuschusst!
WohnumfeldverbesserungZuschüsse bis 4180,00 €, auf Antrag vor Beginn der Baumaßnahme z.B. Türverbreiterung, Treppenlifter, befahrbare Dusche, Rollstuhlrampen
Rentenbeiträge für Pflegepersonen,
die noch keine Rente beziehen
Für Pflegepersonen die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig sind zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie mindestens 10 Stunden an 2 Tagen in der Woche pflegen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
PflegekurseKostenlose Pflegekurse zur Unterstützung von Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegekräften, kostenlose individuelle Beratung zu Hause
Pflegenachweise für die Bezieher
von Pflegegeld nach §37, Pflegeberatung
Pflegeberatung
auf Wunsch 1x halbjährlich
Pflegeberatung verpflichtend 1x halbjährlichPflegeberatung verpflichtend 1x halbjährlichPflegeberatung verpflichtend 1x vierteljährlichPflegeberatung verpflichtend 1x vierteljährlich